Experten können nicht genug warnen: Kein Anlageprodukt unterschreiben, dass der Kunde nicht versteht. Und doch, viele tun es, und verlassen sich auf das, was der Berater sagt, vor allem, wenn es ein Angestellter der Hausbank ist, der man seit Langem vertraut. Doch was ist, wenn sich die Beratung als Schlag ins Wasser entpuppt, und der Kunde viel Geld verliert? Dann beschwert er sich gern – doch meist ohne Erfolg.
Rund ein Jahr ist es nun her, dass das Beschwerderegister bei der Finanzaufsicht eingeführt wurde – und prompt hagelte es rund 10.000 Beschwerden. Doch nutzt das wirklich etwas?
Bankenskandale haben dazu geführt, dass falsche Anlageberatungen näher beleuchtet werden. Der Ruf der Branche war in der Folge ziemlich nachhaltig getrübt. Es wurden Auflagen erfunden, die die Qualität der Beratungen steigern sollten und beide Seiten absichern, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Wirkliche Erfolge sind aber bislang ausgeblieben. Die Banken müssen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht belegen, dass die Mitarbeiter, die sie in diesem Bereich einsetzen, qualifiziert sind. Ebenso gemeldet werden müssen Beschwerden von Kunden, die bei der Bank eingehen. Sanktionen und Berufsverbot für den betreffenden Mitarbeiter sollten die Folge sein. Doch vorgekommen ist das bislang nicht.
Außer den rund 10.000 Beschwerdefällen gehen auch noch Schlichtungswünsche bei den Ombudsleuten des Bankenverbandes ein. Auch diese steigerten sich immer mehr und haben im Vorjahr ein Plus von 10% erreicht.
Rund die Hälfte aller Beschwerden könnten aussichtsreich sein, so die Experten. Zwar sollen die Beschwerden dazu führen, dass der Berater bzw. seine Bank von der BaFin angesprochen werden, doch ob das einen Nutzen hat, sei dahingestellt. Nicht geklärt ist allerdings, wie viele Beschwerden eingehen müssen, ehe man tätig wird. Die BaFin hält sich hier gern bedeckt. Rund 150 Banken und 200 Berater mussten bisher der BaFin Rede und Antwort stehen. Das ist angesichts der Beschwerdeflut von rund 10.000 eher wenig, und ob bzw. was dabei herauskam, ist gar nicht öffentlich.
Finanzexperten der Verbraucherzentralen sehen in diesem Verhalten der BaFin nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Kunde muss zunächst einmal davon ausgehen, dass die Aufsichtsbehörde überhaupt über die Beschwerde unterrichtet wird. Nachprüfen kann er das nicht. Deshalb wird gefordert, das Register öffentlich zu machen. Das könnte den Druck erhöhen, weil keine Bank ihren guten Ruf aufs Spiel setzt.
Dass es relativ viel Falschberatung gibt, liegt nach Expertenmeinung ohnehin nicht an der mangelnden Kompetenz der Fachleute, sondern an der Verbindung von Beratung und Verkauf bzw. Provision. Die Gewerkschaft Verdi stellt sich unterdessen vor die Bankberater, die ihrer Meinung nach unter Generalverdacht gestellt würden. Sie findet es nicht korrekt, dass alle Beschwerden gespeichert werden, egal ob berechtigt oder unberechtigt.
Man nennt die Maßnahmen einen falsch verstandenen Verbraucherschutz. Die momentan verhandelnden Parteien über eine kommende Koalition scheinen sich jedoch einig darüber, dass dieser Schutz der Kunden verstärkt werden muss, und wollen dafür mehr Gelder zur Verfügung stellen.
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