Eine eher weniger bekannte Art der Geldanlage sind die sogenannten Genussscheine, also ein Wertpapier, dass Eigenkapital und Fremdkapital in sich vereint und somit eine „Kreuzung“ aus Aktie und Anleihe darstellt.
Die Verzinsungen der momentan angebotenen Anleiheprodukte ist mehr als mager. Tages-und Festgelder sind eher zur Wertvernichtung geeignet, denn kaum ein Angebot liegt noch über der Inflation. Auch Bundesanleihen bringen höchstens noch um die 2 %, und wer sich den Staatsanleihen der Euro-Krisenländer zugewandt hat, bekommt mit viel Glück um die 4% – auch das ist kein gutes Verhältnis zum Risiko.
Die Genussscheine aber sind eine Alternative mit derzeit mehr als 5 %. Die entsprechenden Fonds, die sich mit dieser Art der Wertpapiere beschäftigen, haben im vergangenen Jahr eine beachtliche Werterhöhung erzielt.
Viele der Genussscheine werden von Versicherungen und Bankhäusern ausgegeben. Daher haben diese im letzten Jahr gut abgeschnitten, da sich die Finanzbranche erholte.
Doch wie der aktuelle Fall von Prokon zeigt, kann auch hier eine Insolvenz dazu führen, dass die Anleger ihr Geld verlieren – sicher geht anders.
Schneller als bei klassischen Anleihen muss man bei Genussscheinen mit Verlusten rechnen – das ist der Tribut für die relativ hohen Gewinnchancen. Da die Eigentümer der Genussscheine kein Stimmrecht auf Hauptversammlungen haben, – anders als Aktionäre-, aber am Ende der Laufzeit den gesamten Nennwert ausgezahlt bekommen und auch jährliche Ausschüttungen, ist diese Mischung aus Aktie und Anleihe mit Vor-und Nachteilen behaftet.
Die Ausschüttung gibt es nur, wenn das Unternehmen Gewinn erzielte – und das ist keinesfalls sicher. Unter Umständen gibt es also zum Jahresende kein Geld – während die Zinsen für Anleihen immer fließen. Im Falle der Insolvenz sind die Inhaber der Genussscheine zwar vor den Aktionären dran mit der Auszahlung ihres Nennwertes, aber nach den Besitzern klassischer Anleihen.
Eine höhere Sicherheit erreichen die Anleger, wenn sie auf börsenorientierte Genussscheine setzen. In Deutschland kann man besonders an der Stuttgarter Börse solche Papiere kaufen.
Die Genussscheine wird es jedoch bald nicht mehr geben. Zwar bleibt die Art und Weise erhalten, aber die Namen werden andere sein. Zum Beispiel soll es „Tier 2-Anleihen“ und „Corporate hybrids“ geben, die ebenfalls ein wenig wie eine Aktie und ein wenig wie eine Anleihe zu sehen sind. Doch hier gibt es meist hohe Mindestanlagesummen, wodurch die Papiere für die Privatanleger kaum in Frage kommen. Die Alternative wären dann Fonds, die in solche Anlagen investieren.
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