Erträge die beim Aktienhandel erzielt werden, müssen versteuert werden. 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Sie ist eine Quellensteuer die für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne erhoben wird. Die Erfassung der Kapitalerträge bei der Einkommenssteuer ist nicht mehr erforderlich, weil die Abgeltungssteuer direkt von der depotführenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Die Kapitalerträge werden mit 25% versteuert. Der persönliche Steuertarif der Steuerpflichtigen ist in diesem Fall nicht relevant.
Zusätzlich zu den 25% Abgeltungssteuer werden für die Kapitalerträge noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgeführt. Zusammen ergibt das eine steuerliche Belastung von knapp 28%, je nachdem ob 8% oder 9% Kirchensteuer angerechnet werden. Anleger die keine Kirchensteuer bezahlen müssen mit einer Gesamtbelastung von etwa 26,4% rechnen.
In Deutschland sind alle Kreditinstitute verpflichtet die Steuern an die Finanzverwaltung abzuführen. Handelt es sich um Ertragsarten mit Emittentensteuer, führen die Emittenten die Kapitalertragssteuer inkl. Dem Solidaritätszuschlag an die Finanzbehörden ab. Die Bank bekommt in diesem Fall einen vorbesteuerten Betrag und behält als auszahlende Stelle lediglich die 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer ein. Aufgeteilt auf die jeweiligen Regionen und Kirchen werden diese Beträge dann an das Finanzamt abgeführt.
Die Steuern für die Erträge beim Aktienhandel können durch den Sparerpauschbetrag reduziert werden. Die Anleger müssen bei der Bank die das Depot führt eine Nichtveranlagungsbescheinigung abgeben, damit die Kapitalerträge nicht besteuert werden.
Aktien und andere Wertpapiere die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden können nach 12 Monaten steuerfrei veräußert werden, weil sie noch der alten Regelung unterliegen.