Als Limit wird im Wertpapierhandel die Preisgrenze für die obere Kauforder oder die untere Verkaufsorder bezeichnet. Die Anleger können für den Kauf oder den Verkauf von Wertpapieren ein Limit festlegen. Die Bank ist verpflichtet die Wertpapierorder erst auszuführen, wenn das jeweilige Limit erreicht ist.
Für die Anleger ist es beim geplanten Kauf von Wertpapieren einfacher, wenn sie ein Limit festlegen. Würden sie das nicht machen, müssten sie ständig ein Auge auf die Kursbewegungen haben, um die gewünschten Wertpapiere zum gewünschten Preis kaufen zu können. Genauso verhält es sich auch, wenn Wertpapiere aus dem Depot verkauft werden sollen. Es wird ein Limit festgelegt und erst wenn diese Preisgrenze erreicht wird kann die depotführende Bank die genannten Wertpapiere bzw. die Stückzahl veräußern.
Das Limit für Rentenpapiere wird in fast immer in Prozent angegeben. Sollen Aktien ge- oder verkauft werden, wird das Limit in Euro festgelegt. Alle Aufträge werden in einem sogenannten Orderbuch gesammelt. Die Aufträge die darin enthalten sind, werden nach Limits sowie Kauf- und Verkaufsaufträgen sortiert. Sollte es zu einer Aussetzung vom Wertpapierhandel kommen, werden die Orders aus dem Orderbuch gelöscht.