WKN ist die Abkürzung von Wertpapierkennnummer. Sie wird in Deutschland für die Identifizierung der verschiedenen Wertpapiere verwendet und besteht aus einer sechsstelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. In Deutschland wird die WKN/ISIN von der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH Co. KG vergeben. Die Emittenten von Wertpapieren oder deren Agents können dort eine WKN und/oder eine ISIN beantragen. ISIN ist die Abkürzung von International Securities Identification Number. Mit dieser 12stelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination werden Wertpapiere identifiziert die an der Börse gehandelt werden.
Eingeführt wurde die WKN im Jahr 1955. Sie waren ursprünglich in zwei Nummernkreise unterteilt.
Die alphanumerischen WKNs sind seit 2003 zugelassen. Sie dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden. Um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu verwechseln sind die Buchstaben O und I möglichst zu vermeiden. Ein Kürzel des Wertpapieremittenten kann die WKN seit 2004 enthalten.
Um die Identifikation von ausländischen Wertpapieren zu erleichtern wurde die WKN 2003 offiziell von der zwölfstelligen ISIN abgelöst. Bis heute wird die WKN allerdings aus technischen und praktischen Gründen parallel weiterhin verwendet. Wenn heute Wertpapiere neu zugelassen werden, wird zu einer ISIN auch eine WKN vergeben. Wer die WKN eines Wertpapiers kennt, kann diese zum Beispiel für die Suche von Aktien oder Fonds, in der Suchmaske des Online-Brokers eingeben.