Die Besteuerung der Kapitalanlagen erfolgt nach dem deutschen Steuerrecht. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer sind für private Anleger grundlegende Veränderungen eingetreten. Die Geldinstitute behalten von den Kapitalerträgen den Zinsabschlag und die Kapitalertragssteuer direkt ein und leiten diese an den Fiskus weiter. Daher auch die Bezeichnung Quellensteuer, weil die Steuern direkt von der Quelle abgeführt werden. Bei Aktien werden für Papiere die bis Ende 2008 erworben wurden nur 50% der Erträge erfasst. Für alle ab 2009 erworbenen Aktien, werden die Veräußerungsgewinne mit der Abgeltungssteuer versteuert, die pauschal 25% beträgt. Auf Zinsen und Dividendenerträge wird ebenfalls ein Steuerabzug vorgenommen. Neben diesen Steuerabzügen werden noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, so dass mit einem Gesamt-Abzug von 28% bei den Kapitaleinkünften gerechnet werden kann. Die Steuerlast kann mit einem Freistellungsauftrag reduziert werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nichtveranlagungsbescheinigung, die jeder Anleger beim zuständigen Finanzamt beantragen kann, wenn er weiß dass er wahrscheinlich keine Einkommenssteuer bezahlen muss.