Bei den Nettofinanzverbindlichkeiten handelt es sich um einen Teil der Gesamtfinanzverbindlichkeiten. Hierbei bleibt jedoch der Teil der Gesamtfinanzverbindlichkeiten unberücksichtigt, der nicht durch flüssige Mittel oder durch kurzfristige Finanzanlagen abgedeckt ist.
Berechnet werden die Nettofinanzverbindlichkeiten aus der Summe aller verzinslichen Verbindlichkeiten, hierzu gehören z. B. Bankkredite , Schuldscheindarlehen, Anleihen, abzüglich der vorhandenen flüssigen Mittel, abzüglich vorhandener Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens, mithin dem verzinslichen Vermögen.