Ein „Letter of Credit“ stellt eigentlich ein selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen (Akkreditiv) einer Bank dar.
Es findet primär im Außenhandel Anwendung. Es stellt besonders für den Exporteur eine Zahlungssicherheit dar. Andererseits hat aber der Importeur die Gewissheit, dass eine Zahlung nur ausgelöst wird, wenn die Lieferung der Ware in dokumentarischer Form nachgewiesen wurde. D
ie Bank des Importeurs verpflichtet sich, der Zahlungsverpflichtung des Importeurs nachzukommen, wenn der Nachweis der Lieferung von Waren/Gütern durch den Exporteur erbracht wurde. Diese Verfahrensweise stellt für den Exporteur eine Zahlungssicherheit dar, die von möglichen subjektiven oder objektiven Zahlungsausfällen des Importeurs abstrahiert. Rechtlich betrachtet ist die Stellung eines Akkreditivs ein vom Kaufvertrag (Grundvertrag) losgelöstes, selbständiges Geschäft. Dieses ist an Bedingungen geknüpft, die mit dem dokumentarischen Nachweis der Leistungserbringung verbunden ist.