Der Gläubiger ist der Gegenbegriff zum Schuldner. Derjenige, der die Leistung (etwa die Rückzahlung eines Kredites) zu erbringen hat, ist der Schuldner („er hat Schulden“), und derjenige, der den Betrag verborgte, (also dem „Schuldner glaubt, dass dieser zur Rückzahlung fähig ist“), wird als Gläubiger bezeichnet. Der Gläubiger hat also einen Anspruch an den Schuldner, und kann diesen notfalls per Zwangsvollstreckung durchsetzen.