Bei gesperrten Stücken handelt es sich um Wertpapiere, vor allem Aktien, die der Inhaber für eine bestimmte Zeit nicht veräußern darf. Er hat sich beim Kauf dazu verpflichtet, diese für einen festgelegten Zeitrahmen in seinem Besitz zu verwahren.
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31. Dezember 2016
26. Dezember 2016