Geschlossene Fonds

Bei einem geschlossenen Fonds ist es die Regel, dass nur innerhalb eines definierten Zeitraums investiert werden kann oder die Fondsanteile veräußert sind und das Ausgabevolumen erreicht ist.

Ist dieser Zeitpunkt oder Umstand erreicht, wird der Fonds geschossen. Objekte für geschlossenen Fonds sind hauptsächlich Immobilien, aber auch Schiffe oder Produkte regenerativer Energien sowie andere. Für geschlossen Fonds ist es häufig, dass diese in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG existieren. Der Anleger ist mit einem festen Betrag an der Gesellschaft beteiligt.

Die Höhe dieses Anlagebetrags hängt von den Vorgaben des Fondsauflegers ab. Auch die Art des betreffenden Wirtschaftsgutes ist von Einfluss. Die Anlegerbeträge bewegen sich oft zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Der Anleger ist innerhalb der Fondslaufzeit an die Fondsbeteiligung gebunden. Eine Rückgabemöglichkeit an den Fondsaufleger ist nicht möglich. Jedoch hat sich ein Zweitmarkt entwickelt, über den ggf. die Anteile an Dritte veräußert werden können. Als ein Vertreter hierfür sei die Börse Hamburg genannt.

Ziel von Beteiligungen ist es, Erträge in Form von jährlichen Ausschüttungen zu erzielen. Das Risiko, einen (Total-) Verlust zu erleiden ist nicht auszuschließen. Für derlei Fonds gibt es keine Einlagensicherung. Die Haftung der Fondsmanager ist in der Regel nur auf deren Eigenkapital beschränkt. Ggf. jedoch ist eine Versicherung abgeschlossen.

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