Obwohl in diesem Begriff die Bezeichnung „Option“ enthalten ist, wird die Option, wie das üblich ist, nicht einmalig mittels einer Optionsprämie bezahlt.
Es ist eine Sicherheitsleistung, mithin Margin, zu erbringen. Unabhängig davon wird zum Zeitpunkt des Optionskaufs trotzdem eine Optionsprämie angegeben. Diese ist für den Inhaber der Option im Betrag dem Maximum aller Marginleistungen gleich, eingeschlossen eventueller Nachschüsse. Auf Seiten des Verkäufers besteht eine derlei Leistungsbeschränkung der Marginerbringung nicht, denn theoretisch ist der Verkäufer einem unbegrenzten Risiko ausgesetzt.