Fondgebundene Versicherungen (Lebens- oder Renten-versicherungen) sind kapitalbildender Natur und eng mit einem Fonds verbunden. Die Risiken und Chancen der Anlage gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. Allerdings gibt es Modelle, in denen sich die Versicherer verpflichten, eine bestimmte Mindestleistung zu erbringen.
Bei den fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen ist die Todesfallleistung meist mit den eingezahlten Beiträgen identisch. Allerdings obliegt es dem Versicherer, diese zu verändern.