Der Festzins steht im Gegensatz zum variablen Zins. Der Festzins bleibt für die vertraglich vereinbarte Zeit unverändert, also fest. Dabei spielt die aktuelle Entwicklung der Zinsen am Markt keine Rolle. Oft wird eine solche Zinsbindung nicht für die gesamte Laufzeit vereinbart, sondern für eine gewisse Zeit, zum Beispiel zehn Jahre.
Auch der variable Zins ermächtigt nicht zu willkürlichen Festlegungen. Es ist von vorn herein bestimmt, wie er sich zum Basiszins verhält und wird entsprechend geändert.