Die Fälligkeit bezeichnet den Tag der Leistungspflicht des Schuldners. Die Fälligkeit kann für die gesamte Hauptforderung bestehen oder auch für eine Rate oder Zinszahlung. Außerdem kann sie per Gesetz geregelt sein oder per Vertrag, was bei Krediten und so weiter die Regel sein dürfte.
Eine Besonderheit ist der sogenannte „verhaltene Anspruch“, bei dem die Leistung erst fällig wird, wenn sie der Gläubiger explizit verlangt.
Mit beiderseitigem Einvernehmen kann die Fälligkeit verschoben werden, zum Beispiel durch eine Stundung.