Depotgebühr

Die Bank, die das Wertpapierdepot verwaltet, erhebt für diese Dienstleistung eine Gebühr. Die Berechnung erfolgt meist aufgrund des Depotauszuges.

Die Preise werden in entsprechenden Preisverordnungen oder auch AGBs bekanntgemacht. Die Depotgebühren sind meist recht hoch, nachdem sie in den letzten Jahren von den Banken teils drastisch erhöht wurden. Die kostenlose Depotverwahrung ist selten geworden – aber bei einigen wenigen Banken durchaus noch zu finden. Für den Kunden kostenlos sind die Verwahrung von Anleihen und Bundesschatzbriefen, die bei der Bundesschuldenverwaltung in die Depotverwaltung gegeben werden. Bei der Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen kann die Depotgebühr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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