Depot

Der Begriff Depot im Zusammenhang mit Geldgeschäften, bedeutet eigentlich Wertpapierdepot oder auch Wertpapierkonto. Ein Depot kann ein Schließfach sein, aber auch ein Konto, welches nur diesen Namen hat. Diese Depotkonten dürfen nur von Finanzdienstleistern und Kreditinstituten geführt werden. Sie werden ähnlich wie ein Girokonto geführt und können demzufolge auch Einzel-oder Gemeinschaftskonten sein.

Jedoch kann auch ein Schließfach oder ein Tresor als Depot für effektive Stücke dienen. Daher ist dies heute auch nicht mehr sehr üblich, da die effektiven Wertpapiere an Bedeutung verloren haben und fast alle Wertpapiere nur noch theoretisch über entsprechende Konten gehandelt werden.

Nach heutiger Rechtssprechung dürfen die Banken für die Übertragung von Depotkonten keine Gebühren erheben, auch nicht, wenn die Depots vollständig aufgelöst oder nur Teile auf Konten bei anderen Banken übertragen wurden. Mindestens einmal jährlich wird dem Kunden ein Depotkontoauszug zur Verfügung gestellt. Vorteil solcher Depots ist unter anderem, dass bei einer Insolvenz des Verwahrers diese Gelder nicht betroffen sind. Denn sie sind nicht Eigentum der Bank, sondern des Inhabers der Wertpapiere, und werden dort lediglich „deponiert“.

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