Gleichzusetzen mit Damnum sind die Begriffe Disagio oder Abgeld. Dabei handelt es sich um einen Abschlag vom Nennwert, der vereinbart werden kann, beispielsweise bei einer Kreditgewährung. Als Gegenteil kann Agio oder Aufgeld festgelegt werden.
Gesetzlich festgelegt ist, dass Aktien und GmbH-Anteile nicht mit einem Agio oder Disagio belegt werden dürfen. Bei Anleihen hingegen sind sie üblich. Die Emittenten können hier ein Agio oder Disagio festlegen. Das Disagio führt zu einer Ertragsminderung beim Emittenten.
Üblich ist ein Disagio bei einem Kreditvertrag. Hier bedeutet es, dass im angegebenen Prozentwert der Auszahlungsbetrag gekürzt wird. Allerdings muss der Kreditnehmer den vollen Betrag verzinsen und zurückzahlen. Der Grund ist, dass mit einem Disagio ein niedriger Kreditzins festgelegt werden kann, da praktisch schon ein Teil des Zinses mit dem Disagio im Voraus beglichen wurde. So sinken die Raten; doch wird der volle Betrag des Kredites benötigt, muss ein höherer Kreditbetrag aufgenommen werden.