Mit dem Begriff Börsenmakler werden diejenigen bezeichnet, die an der Börse Effektengeschäfte ausführen. Um als Börsenmakler tätig zu werden, benötigt man in Deutschland eine Zulassung durch den Börsenvorstand. Dazu ist eine berufliche Qualifikation nachzuweisen und praktische Erfahrung. Außerdem werden finanzielle Mittel oder Sicherheiten in Form von Bürgschaften verlangt. Der Börsenmakler darf mit allen Wertpapieren des amtlichen Marktes handeln. Die Entlohnung erfolgt über die sogenannte Courtage oder auch Maklerprovision, die sich prozentual auf den Kurswert der Aktie berechnet.