Unter dem Begriff Bankgebühr werden alle Entgelte zusammengefasst, die ein Kreditinstitut von seinen Kunden für die eigenen Leistungen verlangt. Diese werden in Preisverzeichnungen bzw. den AGBs öffentlich gemacht. Zum Beispiel Kontoführungsgebühren oder Bearbeitungsgebühren für bestimmte Verträge.
Es gibt diverse Streitpunkte, welche Gebühren zulässig sind, da einige Pflichtleistungen nicht extra berechnet werden dürfen. Ein Beispiel ist, dass mit Kontoführungsgebühren die Ein-und Auszahlungen für das eigene Konto gebührenfrei sein müssen, zumindest jedoch 5 davon pro Monat. Auch Freistellungsaufträge müssen kostenfrei bearbeitet werden.