Im Bereich der Wirtschaft und des Finanzwesens wird unter dem Begriff „Option“ primär die Ausübung eines Rechts verstanden. Hier insbesondere, eine bestimmte Sache zu einem künftigen, später liegenden, Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
Man spricht insofern auch von einem bedingten Termingeschäft. Die Ausübung dieses Rechts wird als Möglichkeit (nicht als Pflicht) eingeräumt. Je nachdem ob es sich um eine europäische, amerikanische oder anderweitige Option handelt, sind diese jeweils etwas unterschiedlich ausgestaltet. Es wird grundsätzlich zwischen zwei Arten der Optionsausübung unterschieden: So die Zahlung und Lieferung und der Barausgleich. Auf den Finanzmärkten gehören zu den Optionen als Basiswerte: Aktien, Indizes, Währungen, Anleihen, Exchange-traded fund, Rohstoffe, Nahrungsmittel, elektrische Energie, Wetter(ereignisse), aber auch andere Optionen.